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Ist Langdock konform mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG)?

Rechtsrahmen, Auftragsdatenverarbeitung und Datensicherheit für Schweizer Betriebe

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Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Bei Verstössen drohen Geschäftsleitungsmitgliedern persönliche Bussen von bis zu CHF 250'000. Wer künstliche Intelligenz im Betrieb einführt, muss daher glasklar belegen können, wo Kundendaten verarbeitet werden und ob die Anbieter rechtskonform agieren. In diesem Leitfaden klären wir die entscheidenden Rechtsfragen rund um den Einsatz von Langdock in Schweizer Betrieben. Die wichtigsten Pfeiler der revDSG-Konformität bei Langdock Langdock wurde von Grund auf für Unternehmen im europäischen Rechtsraum konzipiert. Für Schweizer Betriebe greifen mehrere entscheidende Schutzmechanismen: Europäischer Serverstandort: Das Hosting der Plattform erfolgt auf Microsoft Azure Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (in Deutschland). Der Bund stuft die EU offiziell als Staat mit angemessenem Datenschutzniveau ein. Keine US-Holding mehr (Reverse Flip): Durch die Umwandlung der Muttergesellschaft in eine deutsche SE (Societas Europaea) besteht kein Durchgriff nach US-Recht (wie dem US Cloud Act). Zero Data Retention (Kein Modelltraining): Weder Langdock noch die angebundenen Modellanbieter (OpenAI, Anthropic, Google, Mistral) nutzen deine Unternehmensdaten oder Prompts zum Training ihrer KI-Modelle. Auftragsdatenverarbeitung (AVV): Schweizer Kunden schliessen mit Langdock eine standardisierte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ab, die den strengen Vorgaben des revDSG und der DSGVO voll entspricht. Welche Daten dürfen in Langdock verarbeitet werden? Dank der enterprise-tauglichen Verschlüsselung und Rechtestruktur können Schweizer KMU vielfältige Datenbestände sicher analysieren: Interne Dokumente, Richtlinien, Verträge und Protokolle Kunden- und Lieferantenkorrespondenz Technische Pläne, Angebote und Produktspezifikationen Für besonders schützenswerte Personendaten (z. B. Gesundheitsdaten oder strafrechtliche Daten) empfiehlt sich eine vorgängige Anonymisierung oder Pseudonymisierung durch entsprechende Prompt-Regeln. Fazit: Rechtssicherheit ohne Innovationsbremse Mit Langdock müssen Schweizer Geschäftsführer keine Angst vor Datenschutzbussen haben. Die Plattform bietet das höchste Sicherheitsniveau im KMU-Markt und ermöglicht den produktiven KI-Einsatz mit gutem Gewissen.

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Bei Verstössen drohen Geschäftsleitungsmitgliedern persönliche Bussen von bis zu CHF 250'000. Wer künstliche Intelligenz im Betrieb einführt, muss daher glasklar belegen können, wo Kundendaten verarbeitet werden und ob die Anbieter rechtskonform agieren.

In diesem Leitfaden klären wir die entscheidenden Rechtsfragen rund um den Einsatz von Langdock in Schweizer Betrieben.

Die wichtigsten Pfeiler der revDSG-Konformität bei Langdock

Langdock wurde von Grund auf für Unternehmen im europäischen Rechtsraum konzipiert. Für Schweizer Betriebe greifen mehrere entscheidende Schutzmechanismen:

  • Europäischer Serverstandort: Das Hosting der Plattform erfolgt auf Microsoft Azure Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (in Deutschland). Der Bund stuft die EU offiziell als Staat mit angemessenem Datenschutzniveau ein.
  • Keine US-Holding mehr (Reverse Flip): Durch die Umwandlung der Muttergesellschaft in eine deutsche SE (Societas Europaea) besteht kein Durchgriff nach US-Recht (wie dem US Cloud Act).
  • Zero Data Retention (Kein Modelltraining): Weder Langdock noch die angebundenen Modellanbieter (OpenAI, Anthropic, Google, Mistral) nutzen deine Unternehmensdaten oder Prompts zum Training ihrer KI-Modelle.
  • Auftragsdatenverarbeitung (AVV): Schweizer Kunden schliessen mit Langdock eine standardisierte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ab, die den strengen Vorgaben des revDSG und der DSGVO voll entspricht.

Welche Daten dürfen in Langdock verarbeitet werden?

Dank der enterprise-tauglichen Verschlüsselung und Rechtestruktur können Schweizer KMU vielfältige Datenbestände sicher analysieren:

  • Interne Dokumente, Richtlinien, Verträge und Protokolle
  • Kunden- und Lieferantenkorrespondenz
  • Technische Pläne, Angebote und Produktspezifikationen

Für besonders schützenswerte Personendaten (z. B. Gesundheitsdaten oder strafrechtliche Daten) empfiehlt sich eine vorgängige Anonymisierung oder Pseudonymisierung durch entsprechende Prompt-Regeln.

Fazit: Rechtssicherheit ohne Innovationsbremse

Mit Langdock müssen Schweizer Geschäftsführer keine Angst vor Datenschutzbussen haben. Die Plattform bietet das höchste Sicherheitsniveau im KMU-Markt und ermöglicht den produktiven KI-Einsatz mit gutem Gewissen.

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